1.2. Wer kann einen AVGS für ein Gründercoaching erhalten?
Der AVGS ist eine freiwillige Leistung der Arbeitsagentur und des Jobcenters – das bedeutet, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht. Allerdings haben bestimmte Personengruppen besonders gute Chancen, einen AVGS zu erhalten. Dazu gehören Arbeitslose mit oder ohne ALG I/II-Bezug, Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, die arbeitssuchend gemeldet sind, aber kein ALG I oder II erhalten und Personen in beruflicher Umorientierung, die kurz vor der Arbeitslosigkeit stehen. Auch Selbstständige, die ihre aktuelle Tätigkeit aufgeben und sich neu orientieren möchten, können einen Grutschein beantragen.